Privates und öffentliches Baurecht

Das private und öffentliche Baurecht ist unser Kerngebiet. Wir vertreten Gemeinwesen und Privatpersonen kompetent und zuverlässig in allen juristischen Belangen (z. B. in Baubewilligungsverfahren , im Umweltrecht oder im Vertragsrecht). Rechtsberatung und Vertragsgestaltung zählen ebenfalls zu unseren Dienstleistungen.

Beratung und Vertretung von Gemeinwesen und Privatpersonen im öffentlichen Bau- und Planungsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des öffentlichen Bau- und Planungsrechts, bei Baubewilligungsverfahren, in Fragen rund um die Raum- oder Ortsplanung. Zudem verfügen wir über fundiertes Wissen in den Bereichen Umweltrecht, Einzonung, Ab- und Auszonung sowie Denkmalschutz.

  • Baubewilligungsverfahren: Baugesuch; Baueinsprache
  • Raumplanung, Ortsplanung: Gestaltungsplan, Bebauungsplan und Zonenplan
  • Umweltrecht: Lärmschutz, Altlasten etc.
  • Einzonung, Ab- und Auszonung
  • Denkmalschutz

Verfassen und Überprüfen von Verträgen

Ein guter und korrekter Vertrag ist die Basis für jede Geschäftsbeziehung. Wir unterstützen Sie umfassend bei Verträgen aller Art, wenn es um Ihre Immobilie geht. Für Sie verfassen und prüfen wir Ihren …

  • Grundstückkaufvertrag
  • Mietvertrag
  • Dienstbarkeitsvertrag
  • Werkvertrag
  • Auftrag
  • Baurechtsvertrag
  • Generalunternehmervertrag oder Totalunternehmervertrag
  • Architektenvertrag; Ingenieurvertrag

Vertretung in zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Gerichtsverfahren

Welche Fristen sind einzuhalten? Wie ist vorzugehen? Solche und ähnliche Fragen stellen sich in zivil- und in öffentlich-rechtlichen Fällen. Wir unterstützen Sie umsichtig und vorausdenkend, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

  • Baumängel, Haftung
  • Honorarstreitigkeiten
  • Bauhandwerkerpfandrecht
  • Nachbarrecht
  • Konflikte in Stockwerkeigentümergemeinschaften
  • Mietrecht (Ausweisung; Kündigung; Erstreckung; Mietzinsherabsetzung; Untermiete etc.)