Familienrecht
Ehe, Familie, Partnerschaft – sie stehen im Zentrum unseres privaten Lebens. Wir beraten Sie in Fragen um das Eherecht, Konkubinatsrecht, bei Scheidung oder Trennung. Fachlich kompetent, langfristig denkend und immer lösungsorientiert.
Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten
Gerade in den zentralen und zwischenmenschlichen Feldern unseres Lebens kann es zu Auseinandersetzungen und Unstimmigkeiten kommen. In solchen Fällen ist es wichtig, auf fachlich kompetente und persönliche Beratung zählen zu können, auf eine anwaltliche Beratung, die eine Lösung zum Ziel hat – nicht die Konfrontation. Wir begleiten Sie in allen Angelegenheiten des Familienrechts. Wir verfassen und überprüfen sämtliche Vereinbarungen im Familienrecht. Auch Beurkundungen führen wir für Sie durch. Bei Gerichtsverfahren vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck.
- Eherecht
- Ehevertrag, Ehe- und Erbvertrag
- Konkubinatsrecht (Konkubinatsvertrag)
- eingetragene Partnerschaft
- Kindesrecht (Vereinbarung über den Kindesunterhalt)
- Erwachsenenschutz
- Trennung und Eheschutz (Trennungsvereinbarung, Vereinbarung über den Unterhalt)
- Scheidung
- Vertretung in sämtlichen Gerichtsverfahren im Bereich Familienrecht und Scheidungsrecht