Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen des Wirtschaftsrechts, von der Gründung eines Unternehmens bis zur Umstrukturierung von bestehenden Gesellschaften.

Gründungen und Umstrukturierungen von Gesellschaften

Das Recht der juristischen Personen, also Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen etc., stellt eine komplexe Gesetzesmaterie dar. Eine Materie, die von Ihrem juristischen Berater ein Höchstmass an Kompetenz verlangt. Wir nehmen uns Ihrer Anliegen an und ziehen, bei Bedarf, weitere Spezialisten aus unserem Netzwerk hinzu. Unsere juristische Dienstleistungen im Gesellschaftsrecht sind umfassend.

  • Beratung im Gesellschaftsrecht
  • Gründung von Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Stiftungen
  • Fusion, Spaltung oder Umwandlung von Gesellschaften
  • Vermögensübertragung
  • Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung
  • Beratung und Vertretung von Aktionären, Verwaltungsräten oder Geschäftsführern
  • Aktionärbindungsverträge, Organisationsreglemente
  • Gesellschaftsverträge
  • Zusammenarbeitsverträge
  • Firmenrecht
  • Sanierungen
  • Auflösung und Liquidation
  • Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen in Gerichtsverfahren